Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Präambel
1.1. Zehentmayer Software GmbH, Gewerbehofstraße 24, 5023, FN 316189i (im Folgenden "ANBIETER" genannt) bietet die Software-Anwendung „GEQ“ (GEQ Classic und GEQ Cloud) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version (in der Folge „ANWENDUNG“) dem Kunden als Software-as-a- Service-Variante an. Sofern in der Folge von GEQ gesprochen wird, ist grundsätzlich nur die Variante „GEQClassic“ angesprochen (nicht jedoch „GEQ-Cloud“).
1.2. Dieser SaaS-Vertrag richtet sich ausschließlich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „KUNDE“ genannt). Dieser SaaS-Vertrag bildet einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes. Mit Annahme des Angebotes gilt dieser SaaSVertrag als wirksam vereinbart.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich nicht.
1.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne jegliche Absicht der Diskriminierung. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Klarstellung
2.1. Klarstellend wird festgehalten, dass das SaaS-Entgelt laut Angebot folgende Leistungen umfasst:
- Zurverfügungstellung der ANWENDUNG für die Dauer der Vertragslaufzeit (siehe Punkt 7)
- Wartung der ANWENDUNG für die Dauer der Vertragslaufzeit durch Updates (siehe Punkt 12)
- Service Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit (siehe Punkt 9)
- Backups (siehe Punkt 8)
2.2. Ausdrücklich nicht umfasst vom SaaS Entgelt und daher gesondert zu entlohnen sind hingegen:
- Etwaige Implementierungskosten
- Änderungen und Customizing laut Punkt 11
- Upgrades
- Fachliche Beratung
- Sonstige außerordentliche Aufwendungen
3. Testphase
3.1. Sollte der Nutzung der ANWENDUNG eine Testphase vorausgehen, sind sämtliche Gew.hrleistungsansprüche während dieser Testphase ausgeschlossen.
4. Anwendungsbereich
4.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit Software-as-a-Service-Leistungen in Bezug auf die ANWENDUNG gilt dieser SaaS-Vertrag in seiner zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung.
4.2. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
5. Nutzungsbedingungen
5.1. Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Er hat seine Daten (insbesondere Passwörter und Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln. Hat der KUNDE den Verdacht des Missbrauchs durch Dritte, hat er den ANBIETER unverzüglich darüber zu informieren.
5.2. Der KUNDE hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Leistungserbringung des ANBIETERs gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.
5.3. Der KUNDE haftet vollumfänglich für das Verhalten seiner Mitarbeiter und der von ihm betreuten (End-)Kunden.
5.4. Das scrapen von Informationen, welche in der ANWENDUNG abgebildet werden, ist ausdrücklich verboten.
5.5. Der ANBIETER äußert hiermit ausdrücklich einen Nutzungsvorbehalt im Sinne des § 42h Abs 6 UrhG. Die automatisierte Auswertung und/oder Vervielfältigung von Informationen, die in der ANWENDUNG dargestellt werden, im Wege eines Text- und Data- Minings ist ausdrücklich verboten. Ebenso verboten ist das Training von KI-Systemen mit diesen Informationen.
5.6. Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG behält sich der ANBIETER das Recht vor, demSeite 4 KUNDEN die Nutzung der ANWENDUNG zu verweigern.
5.7. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die für die Nutzung der Dienste notwendige elektronische Infrastruktur zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass der KUNDE über die notwendige Soft- und Hardwareausstattung zur Nutzung der ANWENDUNG verfügt. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Auskünfte oder Ratschläge zu erteilen.
5.8. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die ANWENDUNG keine Inhalte erfasst, die illegale Informationen enthalten. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz der ANWENDUNG.
5.9. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, die Ergebnisse, die mittels und durch die ANWENDUNG produziert und verarbeitet werden, auf deren Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der durch die ANWENDUNG erstellten Daten.
5.10. Bezüglich „GEQ-Classic“ gilt wie folgt: Die Systemanforderungen für die Desktop-App sind unter https://www.geq.at/GEQ_Systemanforderungen.pdf verfügbar.
5.11. Bezüglich „GEQ-Cloud“ gilt wie folgt: Für die Cloud-Version beschränken sich die Anforderungen auf einen Chrome-basierten Browser ohne Adblocker oder VPN, sowie aktivierte Cookies und JavaScript.
6. Entgelt und Zahlungsmodalitäten
6.1. Die vom ANBIETERs angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert (und daher hinzuzurechnen).
6.2. Der Inhalt der vereinbarten Leistung sowie das zu entrichtende Entgelt (in der Folge „LIZENZENTGELT“) ergibt sich aus dem vom KUNDEN gewählten Paket bzw. Angebot.
6.3. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der ANBIETER ist an seine Angebote sieben Tage gebunden.
6.4. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern die Forderung nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird, wird der ANBIETER 9,2 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, dem ANBIETER entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Pro Mahnschreiben können Kosten von EUR 40,00 geltend gemacht werden.
6.5. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der ANBIETER berechtigt, seine Leistungen zurückzubehalten. Ist der KUNDE mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der ANBIETER die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages auf einmal verlangen („Terminverlust“).
6.6. Die Zahlung erfolgt hinsichtlich dem pauschalierten LIZENZENTGELT im Voraus. Im Falle eines Abonnements kann das vom KUNDEN angegebene Konto automatisch belastet werden. Alle anderen Entgelte dürfen, eine entsprechende Zustimmung des KUNDEN vorausgesetzt, ebenfalls automatisch belastet werden.
6.7. Der ANBIETER kann die vereinbarten Entgelte einmal jährlich anpassen. Dies gilt insbesondere bei veränderten Kostenfür das Hosting oder die Weiterentwicklung der ANWENDUNG., sowie bei Verbesserungen oder Erweiterungen der ANWENDUNG durch neue Versionen
6.8. Ein ein- oder auch mehrfach gewährter Rabatt begründet keinen Anspruch auf eine betriebliche Übung. Der KUNDE hat demnach keinen Anspruch auf eine Rabattgewährung.
7. Nutzung der ANWENDUNG
7.1. Der KUNDE darf die vom ANBIETER angebotene ANWENDUNG nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
7.2. Ausschließlich registrierte User dürfen die ANWENDUNG nutzen (Named- User-Lizenzen). Erläuternd wird dazu angeführt: Eine Weitergabe/Veröffentlichung der ANWENDUNG an und gegenüber Personen, die nicht als Named-User registriert wurden stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist strengstens verboten.
7.3. Der ANBIETER räumt dem KUNDEN mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte, Gebühren und Auslagen eine nicht ausschließliche Lizenz (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG „Werknutzungsbewilligung") zur Nutzung der ANWENDUNG ein, die zeitlich auf die Dauer des und räumlich und inhaltlich auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung beschränkt ist. Im Übrigen bleiben alle (Werk- )Nutzungsrechte in allen Verwertungsarten beim ANBIETER.
7.4. Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
7.5. Das Recht zur Dekompilierung und Reverse Engineering der ANWENDUNG ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die ANWENDUNG ohne Zustimmung des ANBIETERs zu verändern.
7.6. Kennzeichnungen der ANWENDUNG, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
7.7. Der Quellcode der ANWENDUNG wird ausdrücklich nicht geschuldet.
7.8. Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet.
7.9. Wenn die Nutzung der ANWENDUNG an ein Nutzerprofil oder einen Account gebunden ist, verpflichtet sich der KUNDE, dieses Nutzerprofil oder diesen Account nicht mit Dritten zu teilen. Das Teilen von Accounts ist untersagt.
8. Back-Ups und Speicherung von Daten
8.1. Der ANBIETER erstellt ausschließlich bei der Variante GEQ Cloud (nicht jedoch in der Variante GEQ Classic) in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien der in der ANWENDUNG erzeugten und/oder gespeicherten Daten während ihrer Nutzung.
8.2. In der Variante GEQ Classic ist der KUNDE selbst für die Sicherung und Durchführung von Back-Ups verantwortlich.
8.3. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, welche mit der ANWENDUNG in der Variante GEQ Cloud erfasst werden, ein Jahr nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht werden dürfen. Es obliegt daher ausschließlich dem KUNDEN, rechtzeitig die Daten zu sichern und gegebenenfalls zu extrahieren.
9. Service Levels
9.1. Der ANBIETER bemüht sich, Anfragen möglichst zeitnah zu bearbeiten und sicherzustellen, dass KUNDEN eine Antwort in angemessener Zeit erhalten. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Komplexität der Anfrage und den aktuellen Ressourcen. Anfragen werden prioritär und asynchron bearbeitet, um eine flexible und effiziente Lösung zu gewährleisten. Der ANBIETER ist jedoch nicht an feste Zeiten oder spezifische Tage gebunden, gewährleistet aber eine Bearbeitung im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis.
9.2. Anfragen sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Ticket-System oder via E-Mail einzubringen.
9.3. Der ANBIETER bemüht sich um eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG von 99,00 % pro Jahr. Angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle wegen höherer Gewalt werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht in Abzug gebracht.
10. Mitwirkungspflichten
10.1. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER bei der Bereitstellung der ANWENDUNG laufend und in zumutbarem Umfang zu unterstützen und gegebenenfalls einen (Fern-)Zugriff auf die ANWENDUNG zu ermöglichen. Insbesondere hat der KUNDE dem ANBIETER die erforderlichen Informationen, Daten und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und seine Wünsche und Vorstellungen zur Leistungserbringung rechtzeitig und deutlich mitzuteilen.
10.2. Im Falle notwendiger (Sicherheits-) Updates der ANWENDUNG ist der KUNDE verpflichtet, deren Installation durch den ANBIETER zu dulden.
10.3. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung, wenn dieser im Zuge der Fernwartung beim KUNDEN, mit dessen Zustimmung technische Anpassung jeglicher Art durchführt.
11. Änderungen, Customizing
11.1. Der KUNDE hat das Recht, Änderungen an der ANWENDUNG vorzuschlagen Seite 8 (Change Request oder Customizing), wobei der ANBIETER nicht verpflichtet ist, diese Änderungen umzusetzen.
11.2. Die gewünschten Änderungen sind vom KUNDEN möglichst genau in Form eines Lastenheftes zu beschreiben und gegebenenfalls gesondert zu entlohnen.
12. Updates und Upgrades
12.1. Updates, also die Instandhaltung der ANWENDUNG, sind vom laufenden LIZENZENTGELT abgedeckt. Ein Update bedeutet bspw. die Verbesserung der Bedienung, Fehlerbehebungen und Performance- Optimierungen.
12.2. Upgrades, also die Erweiterung der ANWENDUNG, sind vom laufenden LIZENZENTGELT nicht abgedeckt und sind daher gesondert zu entlohnen. Ein Upgrade bedeutet bspw. die Einführung neuer oder zusätzlicher Funktionen oder größere Anpassungen, die erforderlich sind, um auf veränderte äußere Bedingungen (z.B. neue gesetzliche Anforderungen) zu reagieren. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, Upgrades, die auf gesetzlichen Änderungen basieren, als verpflichtend zu kennzeichnen und den Preis gemäß den zusätzlichen Anforderungen anzupassen. Darüber hinaus können Zusatzfunktionen als optionale Add-ons gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Neuerung als Upgrade oder Add-on klassifiziert wird, liegt im Ermessen des ANBIETERS.
12.3. Es liegt in der Eigenverantwortung des KUNDEN sicherzustellen, dass die ANWENDUNG stets auf dem aktuellen Stand ist, sodass die Funktionsfähigkeit der ANWENDUNG gewährleistet werden kann.
13. Gewährleistung, Haftungsausschluss und Schadloserklärung
13.1. Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom ANBIETER bereitgestellten ANWENDUNG ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Leistungsbeschreibung.
13.2. Der ANBIETER ist berechtigt, etwaige Mängel durch wirtschaftlich und technisch zumutbare Umgehungslösungen („Workarounds“) zu beheben.
13.3. Die Haftung des ANBIETERs für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist zur Gänze ausgeschlossen. 13.4. Die Haftung des ANBIETERs ist, in Fällen der groben Fahrlässigkeit, auf die doppelte Höhe des vom KUNDEN im letzten Jahr der Vertragsbeziehung bezahlten oder zu bezahlenden (netto) LIZENZENTGELT beschränkt.
13.5. Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen.
13.6. Der ANBIETER haftet nicht für entgangenen Gewinn.
13.7. Der ANBIETER ist um einen störungsfreien Betrieb der ANWENDUNG bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der ANBIETER eine Einflussmöglichkeit hat. Dem ANBIETER bleibt es unbenommen, den Zugang zur ANWENDUNG aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
13.8. Der ANBIETER haftet nicht für Inhalte, die der KUNDE in der ANWENDUNG veröffentlicht. Der KUNDE stellt den ANBIETER für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des KUNDENs im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG ergeben, die der KUNDE zu vertreten hat.
13.9. Aktualisierungspflichten sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
13.10. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung und leistet keine Gewähr dafür, dass die ANWENDUNG fehlerfrei läuft. Der ANBIETER geht nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleistet jedoch keine absolute Sicherheit der ANWENDUNG.
14. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
14.1. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweils erforderlichen Geschäftspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, berechtigter Interessen und der gesetzlichen Pflichten erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b, c und lit f DSGVO) ist. Im Übrigen ist der ANBIETER Seite 10 verpflichtet, über die ihm aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
14.2. Der Quellcode der ANWENDUNG ist als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG zu qualifizieren und unterliegt als solches angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des ANBIETERs Berechnungsmethoden, Programme, Angebote, Preise, gewährte Rabatte, Leistungsbeschreibungen, Lastenhefte (in der Folge „ARBEITSERGEBNISSE“) und ähnliches vollständig oder auszugsweise, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Die erstellten ARBEITSERGEBNISSE befinden sich ausschließlich im geistigen Eigentum des ANBIETERS und stellen Geschäftsgeheimnisse dar.
14.3. Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf der Grundlage von berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden dürfen. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
15. Audit-Klausel
15.1. Der ANBIETER hat die Möglichkeit, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG zu überprüfen. Unabhängig davon, kann der ANBIETER vom KUNDEN einen Nachweis verlangen, wonach die ANWENDUNG lizenz-, und rechtskonform genutzt wird. Anfragen im Zusammenhang mit der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
15.2. Der ANBIETER ist berechtigt, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG durch den KUNDEN jederzeit nach mindestens 14tägiger Ankündigung vor Ort oder aber remote zu überprüfen (Lizenz-Audit). Der ANBIETER kann sich dabei eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Der ANBIETER wird dabei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Interessen des KUNDENS bestmöglich respektieren. Das Audit wird unter Schonung der operativen Tätigkeit des KUNDENS zu ordentlichen Geschäftszeiten abgehalten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für diese Zwecke erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen und im Zuge des Lizenz-Audits mit dem ANBIETER zu kooperieren. Widrigenfalls ist der ANBIETER zu einer Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt. Dies geschieht unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche.
16. Referenzklausel
16.1. Der ANBIETER ist berechtigt, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch einen Hinweis auf seiner Website oder anderen Marketing-/Geschäftsunterlagen hinzuweisen. Er ist berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des KUNDEN zu verwenden. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.
17. Sub-Unternehmer
17.1. Der ANBIETER ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Leistungen einen Sub- Unternehmer (Erfüllungsgehilfen) heranzuziehen. Haftungsbeschränkungen gelten auch für diese.
18. Vertragsdauer und Guthaben
18.1. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gilt wie folgt: Das Vertragsverhältnis wird auf die im Angebot definierte Vertragsdauer (in der Folge „VERTRAGSDAUER“) abgeschlossen.
18.2. Sofern das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der VERTRAGSDAUER gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die jeweils vereinbarte VETRAGSDAUER.
18.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Parteien unbenommen.
18.4. Im Voraus gezahlte Entgelte („Guthaben“) sind binnen einem Kalenderjahr zu konsumieren.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
19.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERs.
20. Änderungen des SaaS-Vertrages
20.1. Der ANBIETER ist berechtigt, diesen SaaS-Vertrag jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Bedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail- Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDENs, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Bedingungen auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Bedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden.
21. Sonstiges
21.1. Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.
21.2. Die hiermit getroffen Vereinbarung verdrängt etwaige zuvor abgeschlossene mündliche oder schriftliche Verträge.
(Dezember 2024)